Wiederladerkurse

Dieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader,
in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz, Sprengstoffgesetz, Gesetz über
Beförderung gefährlicher Güter, Waffengesetz, Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeit),
Ladekomponenten (Treibladepulver, Zündhütchen, Hülsen, Geschosse), Geräte und
Werkzeuge (Hülsenbearbeitung, Laborieren, Herstellen von Geschossen, Zubehör),
Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen, Vorarbeiten, Bearbeiten der Hülsen,
Laborieren), Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck, beeinflussende Faktoren),
Unfallvorschriften.

Prüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des
Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt über die
Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum
Sprengstoffgesetz.

Bitte beachten Sie:

Sie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der
Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein
polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB
ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Gewerbaufsichtsamt) zu
beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig, da die zuständigen Behörden in der
Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen.

Die Firma Waffen Weigl, Dünzling und Kuchenreuther, Cham bieten in regelmäßigen
Abständen Wiederladerseminare an.

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Waffen Weigl
Am Brandgraben 1
93077 Bad Abbach – Dünzling
Tel. 09453/441