Wir bilden Sie zum Jäger aus

Um in Deutschland die Jagd ausüben zu dürfen, bedarf es der Erteilung eines Jagdscheins. Für die Erteilung des Jagdscheins ist neben einer gültigen Haftpflichtversicherung das Bestehen der Jägerprüfung erforderlich.

Rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Bayern ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung JFPO). Prüfungsvoraussetzung ist, dass der/die Bewerber/in mindestens 15 Jahre alt ist und die vorgeschriebene theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert hat.

Zuständige Behörde für die Anmeldung und Durchführung der Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Landwirtschaft und Forsten mit dem Sitz in Landshut. Die Jägerprüfung in Bayern umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.

Die schriftliche Prüfung umfasst 100 Fragen aus einem vorher bekannten Fragenkatalog, von denen mindestens 75 Fragen richtig zu beantworten sind.

Die mündliche Prüfung (Einzelprüfung) umfasst 6 Einzelprüfungsgespräche für jedes der 6 Prüfungsfächer á ca. 15 Minuten.

Die praktische Prüfung umfasst das Büchsenschießen und die Waffenhandhabung.

Jagdkurs

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