Nachsuchengespanne
Eine qualifizierte Nachsuche ist gelebter Tierschutz!
Mit Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes zum 30.12.2023 dürfen bei Nachsuchen auf Schalenwild bestätigte Nachsuchenführer und eine von ihnen beauftragte Begleitperson zum Zweck der Nachsuche auch ohne besondere Vereinbarung die Reviergrenzen ohne Zustimmung der Revierinhaber überschreiten, geeignete Langwaffen führen und krankgeschossenes oder verletztes Schalenwild erlegen.
Der Revierinhaber, in dessen Revier das Stück zur Strecke gekommen ist, ist unverzüglich zu benachrichtigen.
Somit ist auch in Bayern eine tierschutzgerechte Nachsuchenregelung, wie sie seit Jahren in fast allen anderen Bundesländern besteht eingeführt.
Die Nachsuchenführer werden von der obersten Jagdbehörde auf Empfehlung der Jägerverbände benannt.
Unser Nachsuchengespann:
Franz Schmatz (Mit BGS Poldi)
Baiern 48
93138 Lappersdorf
Mobil: 0160 / 742 49 00
Unsere eingesetzten Hunde haben auf ihren Hauptprüfungen und im Nachsuchen-Einsatz bewiesen, dass sie krankes Schalenwild sicher auch über weite Strecken nachsuchen und im Bedarfsfall zuverlässig stellen können.
Weitere Informationen zur revierübergreifenden Nachsuche finden sich auf Homepage der Obersten Jagdbehörde:
https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/
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