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Erste Hilfe-Kurs für Hunde

Samstag, 16.09.2017 - 18.30 Uhr

Eden-Reha Donaustauf

Referent: Dr. Christian Cronenberg

Neue Waffenrecht Info

An alle Jäger!
Bitte lesen

Pressemitteilung
Automaten absofort wieder erlaubt
in Bayern!

Ergänzung vom 10.11.2016

Die schon seit einiger Zeit angekündigte Änderung des Bundesjagdgesetzes ist heute in Kraft getreten.
Es regelt die Verwendung der Jagdlangwaffen mit größeren Wechselmagazinen jetzt wie folgt:

§ 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:

Verboten ist mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr
als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zuschießen;“

Damit ist klar geregelt, dass diese Waffen wieder rechtmäßiger Weise erworben, überlassen und verliehen werden dürfen.
Ein- und Austragungen und dem Führen im Rahmen der Jagdausübung steht damit nicht mehr im Wege.

Der Vollständigkeit halber gestatte ich mir noch folgenden Hinweis:
Verstöße gegen die Beschränkung auf max. drei Patronen in der Waffe (also in Patronenlager und Magazin zusammen) erfüllten den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Sie können darüber hinaus auch als Verstoß gegen die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit oder missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen gewertet werden und damit Auswirkungen auf die jagdrechtliche Zuverlässigkeit haben.

Karl Frank
Sachgebietsleiter, Staatliches Landratsamt
Öffentliche Sicherheit und Gewerbewesen